Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Er ist bei einem Totalschaden der maximale Betrag, den der Geschädigte in bar von der Versicherung erhält, wenn er nicht reparieren lässt.
Verwandte Begriffe
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Er ist bei einem Totalschaden der maximale Betrag, den der Geschädigte in bar von der Versicherung erhält, wenn er nicht reparieren lässt.
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