Die merkantile Wertminderung beschreibt den Wertverlust, den ein Fahrzeug auch nach fachgerechter Reparatur behält, weil es am Markt als Unfallwagen gilt. Sie ist Bestandteil des Schadensersatzes und wird von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet.
Übliche Berechnungsverfahren sind Ruhkopf/Sahm, Halbgewachs, BVSK und Hamburger Modell. Höhe hängt ab von Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadenhöhe, Fahrzeugklasse und Marktakzeptanz.
Bei modernen Fahrzeugen wird zunehmend auch bei höherem Alter Wertminderung anerkannt, sofern der Reparaturaufwand erheblich ist.
