Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den der Geschädigte für den Kauf eines vergleichbaren Fahrzeugs bei einem seriösen Händler aufwenden müsste. Er ist eine zentrale Größe im Unfallgutachten – insbesondere bei Totalschaden.
Er berücksichtigt Fahrzeugalter, Laufleistung, Ausstattung, Zustand vor dem Unfall, Vorschäden und den aktuellen regionalen Markt. In der Regel enthält er die auf dem Händlermarkt übliche Umsatzsteuer (Regelbesteuerung, Differenzbesteuerung oder umsatzsteuerneutral).
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