Lexikon/Restwert
Wert

Restwert

Verkaufswert des beschädigten Fahrzeugs im Ist-Zustand.

Der Restwert ist der Betrag, den das unfallbeschädigte Fahrzeug im Ist-Zustand noch erzielt. Er wird durch Angebote spezialisierter Aufkäufer, in der Regel aus dem regionalen Markt, ermittelt.

Wichtig: Der Geschädigte darf sich grundsätzlich auf den vom eigenen Sachverständigen ermittelten Restwert verlassen (BGH). Angebote aus überregionalen Restwertbörsen der Versicherung sind nur unter engen Voraussetzungen bindend.

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