Ein Unfallgutachten (auch Schadengutachten oder Haftpflichtschadengutachten genannt) ist die umfassende technische und wirtschaftliche Bewertung eines Fahrzeugs nach einem Unfall. Es dokumentiert alle sichtbaren und versteckten Schäden, kalkuliert die Reparaturkosten, ermittelt Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Nutzungsausfall und dient als Grundlage für die Regulierung durch die Versicherung.
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Ein Gutachten des Versicherers ist rechtlich kein Ersatz – es dient primär den Interessen des Versicherers.
Ein vollständiges Unfallgutachten enthält: Fahrzeugidentifikation, Beschreibung der Beschädigungen mit Fotodokumentation, Reparaturweg und Kalkulation nach DAT oder Audatex, Wertminderung nach anerkannten Methoden (z. B. Ruhkopf/Sahm oder BVSK), Wiederbeschaffungswert, Restwert bei Totalschaden, Nutzungsausfalldauer und -klasse sowie ggf. eine Prüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit.
