Der Begriff Sachverständiger ist in Deutschland nicht geschützt. Qualifizierte Sachverständige weisen ihre Kompetenz durch Zertifizierung (z. B. DIN EN ISO/IEC 17024) oder öffentliche Bestellung nach.
Für Gerichte tätige Sachverständige werden meist öffentlich bestellt und vereidigt – zertifizierte Sachverständige nach 17024 sind im außergerichtlichen Bereich uneingeschränkt anerkannt.
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