Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Preisschätzung der Werkstatt. Er enthält keine Wertminderung, keinen Wiederbeschaffungswert und keine Nutzungsausfallberechnung – ein Sachverständigengutachten ist umfassender und rechtlich stärker.
Für die Regulierung eines Haftpflichtschadens reicht ein Kostenvoranschlag nur bei Bagatellschäden zuverlässig aus.
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