Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn der Halter den Schaden selbst verursacht hat (Vollkasko) oder wenn Naturereignisse, Wildunfall, Glasbruch, Diebstahl etc. eintreten (Teilkasko).
Bei Kaskoschäden ist der Umfang der Regulierung durch die Versicherungsbedingungen begrenzt – anders als bei Haftpflichtschäden. Ein Sachverständiger kann helfen, die vertragsgemäße Regulierung sicherzustellen.
