Lexikon/Kaskoschaden
Versicherung

Kaskoschaden

Schaden am eigenen Fahrzeug, der über die eigene Voll- oder Teilkaskoversicherung reguliert wird.

Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn der Halter den Schaden selbst verursacht hat (Vollkasko) oder wenn Naturereignisse, Wildunfall, Glasbruch, Diebstahl etc. eintreten (Teilkasko).

Bei Kaskoschäden ist der Umfang der Regulierung durch die Versicherungsbedingungen begrenzt – anders als bei Haftpflichtschäden. Ein Sachverständiger kann helfen, die vertragsgemäße Regulierung sicherzustellen.

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