Ein Kurzgutachten (auch Kostenvoranschlag durch den Sachverständigen genannt) ist die reduzierte Form eines Schadengutachtens für kleinere Schäden. Es enthält eine Fotodokumentation, eine Kurzkalkulation und die wichtigsten Kennwerte.
Bei Haftpflichtschäden akzeptieren gegnerische Versicherungen bei Bagatellschäden meist nur einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten. Die Bagatellgrenze liegt nach BGH-Rechtsprechung bei rund 750 bis 1.000 Euro.
Bei versteckten Schäden oder unklarer Ursache ist ein Vollgutachten trotz niedriger Schadenhöhe sinnvoll – die Kostentragung sollte vorab geklärt werden.
