Bei Bagatellschäden verlangt die Rechtsprechung, dass der Geschädigte den Aufwand gering hält. Ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten reicht meist aus. Die genaue Grenze ist einzelfallabhängig.
Verwandte Begriffe
Kleinschaden bis rund 750 – 1.000 €, für den in der Regel kein Vollgutachten erstellt wird.
Bei Bagatellschäden verlangt die Rechtsprechung, dass der Geschädigte den Aufwand gering hält. Ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten reicht meist aus. Die genaue Grenze ist einzelfallabhängig.
Rufen Sie jetzt an – kostenlose Ersteinschätzung, Termin binnen 48 Stunden, in der gesamten Region Oberhavel.