Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherte im Kaskofall selbst trägt. Übliche Werte sind 150, 300, 500 oder 1.000 Euro. Sie senkt die Prämie, mindert aber die Auszahlung.
Verwandte Begriffe
Vom Versicherungsnehmer selbst zu tragender Anteil im Kaskoschaden.
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherte im Kaskofall selbst trägt. Übliche Werte sind 150, 300, 500 oder 1.000 Euro. Sie senkt die Prämie, mindert aber die Auszahlung.
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