Lexikon/Integritätsinteresse
Recht

Integritätsinteresse

Berechtigtes Interesse des Geschädigten am Erhalt gerade dieses Fahrzeugs.

Das Integritätsinteresse ist die rechtliche Grundlage dafür, dass ein Geschädigter sein Fahrzeug auch dann fachgerecht reparieren lassen darf, wenn die Reparatur teurer ist als eine Ersatzbeschaffung – bis zur 130 %-Grenze.

Nachweis erfolgt durch tatsächliche Reparatur (in einer Fachwerkstatt oder Eigenreparatur mit Sachverständigenprüfung) und mindestens sechs Monate weitere Nutzung.

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