Das Integritätsinteresse ist die rechtliche Grundlage dafür, dass ein Geschädigter sein Fahrzeug auch dann fachgerecht reparieren lassen darf, wenn die Reparatur teurer ist als eine Ersatzbeschaffung – bis zur 130 %-Grenze.
Nachweis erfolgt durch tatsächliche Reparatur (in einer Fachwerkstatt oder Eigenreparatur mit Sachverständigenprüfung) und mindestens sechs Monate weitere Nutzung.
Verwandte Begriffe
