Lexikon/Altschaden
Schaden

Altschaden

Nicht reparierter Vorschaden aus einem früheren Ereignis.

Ein Altschaden ist ein unreparierter Schaden aus einem früheren Vorfall. Er ist für den aktuellen Schadensersatz relevant, weil er sich mit neuen Schäden überlagern kann. Der Sachverständige grenzt Alt- und Neuschaden präzise voneinander ab.

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