Ein Vorschaden ist jede Beschädigung, die vor dem aktuellen Unfall vorhanden war. Er muss im Gutachten offengelegt und bewertet werden, weil er den Wiederbeschaffungswert und die Höhe des Schadensersatzes beeinflusst.
Verschwiegene Vorschäden können den Anspruch auf Schadensersatz vollständig gefährden. Bereits reparierte Vorschäden sind grundsätzlich unproblematisch, sofern nachgewiesen.
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