Oldtimer-Gutachten dienen der Einstufung für das H-Kennzeichen, für Versicherungsverträge und für den An- oder Verkauf. Bewertet werden Originalität, Zustand in fünf Noten (1 = makellos, 5 = restaurierungsbedürftig), Historie und Marktumfeld.
Für die Zulassung mit H-Kennzeichen muss ein Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt, weitgehend original und in gutem Erhaltungszustand sein (§ 23 StVZO).
Verwandte Begriffe
