Prüfberichte werden von versicherungsnahen Prüforganisationen erstellt und dienen der Kürzung. Sie sind kein Gegengutachten und rechtlich nur schwach verwertbar – ihr Zweck ist die Rechtfertigung von Zahlungskürzungen.
Ein qualifiziertes Sachverständigenbüro tritt dem Prüfbericht schriftlich entgegen. In vielen Fällen lässt sich die volle Zahlung wiederherstellen.
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