Das H-Kennzeichen wird an Fahrzeuge vergeben, die mindestens 30 Jahre alt und weitgehend im Originalzustand sind. Es bringt steuerliche Vorteile (pauschale Kfz-Steuer) und ermöglicht die Nutzung in Umweltzonen.
Voraussetzung ist ein positives Gutachten nach § 23 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüforganisation.
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