Der Geschädigte hat Anspruch auf einen Mietwagen der gleichen oder einer niedrigeren Klasse. Die Höhe ist auf die im regionalen Markt üblichen Preise begrenzt (Fraunhofer-Liste oder Schwacke-Liste).
Alternativ kann der Geschädigte auf einen Mietwagen verzichten und stattdessen Nutzungsausfall geltend machen.
Verwandte Begriffe
